Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von Angehörigen betreut. Damit die Pflege dauerhaft gut organisiert bleibt und pflegende Angehörige Unterstützung erhalten, sieht die Pflegeversicherung regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI vor.

Diese Beratungsgespräche werden von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, Fragen zu klären und bei Bedarf hilfreiche Tipps für den Pflegealltag zu geben.

Was passiert bei einem Beratungseinsatz?

Während des Termins nimmt sich eine Pflegefachkraft Zeit für Ihre Fragen und Ihre individuelle Situation. Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt und wird von der Pflegekasse übernommen.

Dabei können unter anderem folgende Themen besprochen werden:

  • Tipps zur Pflege im Alltag

  • Unterstützung für pflegende Angehörige

  • Entlastungsmöglichkeiten für Familien

  • Informationen zu weiteren Pflegeleistungen

Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?

Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause ohne ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.
Die Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Wie oft muss die Beratung stattfinden?

Die Häufigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: freiwilligen Anspruch

  • Pflegegrad 2 & 3: einmal halbjährlich

  • Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich

Beratung & Kontakt

Für weitere Informationen steht das Pflegeteam zur Verfügung. Die Beratung klärt Bedarf, Finanzierung und passende Leistungen.