Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre Angehörigen stehen im Alltag oft vor vielen Herausforderungen. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sollen genau hier unterstützen. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten dafür einen monatlichen Entlastungsbetrag, der für verschiedene unterstützende Leistungen eingesetzt werden kann.
Der Entlastungsbetrag hilft dabei, den Alltag leichter zu gestalten und Angehörige zu entlasten.
Wer kann diese Leistungen nutzen?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Der monatliche Betrag beträgt derzeit bis zu 131 Euro (Stand 2026) und kann für verschiedene anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Wichtige Hinweise zum Entlastungsbetrag
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsangebote eingesetzt werden, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und Angehörige entlasten.
