Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre Angehörigen stehen im Alltag oft vor vielen Herausforderungen. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sollen genau hier unterstützen. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten dafür einen monatlichen Entlastungsbetrag, der für verschiedene unterstützende Leistungen eingesetzt werden kann.

Der Entlastungsbetrag hilft dabei, den Alltag leichter zu gestalten und Angehörige zu entlasten.

Wer kann diese Leistungen nutzen?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Der monatliche Betrag beträgt derzeit bis zu 131 Euro (Stand 2026) und kann für verschiedene anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

Wichtige Hinweise zum Entlastungsbetrag
  • Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt.

  • Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden.

  • Nicht genutzte Beträge können angespart werden und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsangebote eingesetzt werden, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und Angehörige entlasten.

  • Betreuung und Begleitung im Alltag

  • Unterstützung bei Einkäufen oder Besorgungen

  • Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen

  • Hilfe bei der Haushaltsführung (z. B. Reinigung oder Wäsche)

  • Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und Aktivitäten

Beratung & Kontakt

Für weitere Informationen steht das Pflegeteam zur Verfügung. Die Beratung klärt Bedarf, Finanzierung und passende Leistungen.